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BKM gewährt fünf Millionen für einmaligen Programmkino-Sonderpreis

Die Bundesregierung für Kultur und Medien gewährt durch ihre Staatsministerin Monika Grütters vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und anlässlich von 50 erfolgreichen Verleihungen der BKM-Kinoprogrammpreise in diesem Jahr einen einmaligen Sonderpreis für Programmkinos, für den insgesamt fünf Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Die einmalige Auszahlung erfolge "in Anerkennung der herausragenden Leistungen der prämierten Kinos für die Verbreitung deutscher Filme mit künstlerischem Rang". Der Sonderpreis zum 50. Jubiläum richtet sich an Preisträger, die in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zumindest einmal einen Kinoprogrammpreis der BKM erhalten haben. Der Förderbetrag pro Leinwand beträgt 10.000 Euro, der maximale Förderbetrag pro Kino beträgt 50.000 Euro. Diese Mittel können auch für den laufenden Betrieb – also nicht nur investiv – eingesetzt werden und sollen laut der BKM "die Existenz der prämierten Kinos gerade in der aktuell schwierigen Situation stützen".