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Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.

Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.

Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.

Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

„Mit dem Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer wollen wir die Film- und Medienbranche gemeinsam und unbürokratisch unterstützen. Angesichts der aktuellen Notlage der Branche in Nordrhein-Westfalen entwickelt die Film- und Medienstiftung darüber hinaus zusätzliche Hilfsmaßnahmen. So wurde bereits eine Soforthilfe für NRW-Kinos in Kraft gesetzt und bereits ausgezahlt,“ sagt Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW. "Gleichzeitig garantiert die Film- und Medienstiftung Kontinuität in der Förderung, damit Produzenten und Kreative auch in dieser schwierigen Zeit eine Perspektive für die Zukunft entwickeln können.“

Die einzelnen Maßnahmen des Hilfsprogramms entnehmen Sie bitte dem Anhang.