Film und Medien Stiftung NRWNewsGames NewsDigitale Spiele zur Förderung von Medienkompetenz: Jetzt bis zum 14. November Fördermittel beantragen! 

Digitale Spiele zur Förderung von Medienkompetenz: Jetzt bis zum 14. November Fördermittel beantragen! 

Digitale Spiele und interaktive Anwendungen können einen entscheidenden Beitrag leisten, um Medienkompetenz zu stärken und Desinformation sowie Hass- und Hetzkampagnen entgegenzuwirken. 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt dafür über die Film- und Medienstiftung NRW zusätzliche Fördermittel bereit. Unterstützt werden Projekte, die Fake News entlarven, Wissen über Algorithmen und Filterblasen vermitteln oder neue Lern- und Präventionsansätze entwickeln. Gefördert werden ausschließlich Frühphasen- und Vertical-Slice-Entwicklungen (keine Produktionsförderung). 

Was wird gefördert? 

Unterstützt werden Projekte, die: 

  • Werkzeuge zur Reflexion über das eigene Medienverhalten bieten, 
  • Empathie und Verständnis für die Dynamik von Desinformation fördern, 
  • Wissen über Plattformen, Algorithmen, Filterblasen und Manipulation verständlich vermitteln, 
  • Strategien gegen Fake News aufzeigen, 
  • Gemeinschaftssinn und soziales Lernen fördern, 
  • starke Narrative nutzen, um komplexe Themen verständlich und motivierend zu vermitteln. 

Die Projekte sollen sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext einsetzbar sein. 

Wer kann sich bewerben? 

Antragsberechtigt sind: 

  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), 
  • Gewerbetreibende, die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln und produzieren.  
  • Voraussetzung ist ein Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen – oder die geplante Errichtung bis zur Auszahlung der Mittel. 
  • Auch Projekte in Kooperation mit Vereinen oder Bildungseinrichtungen sind willkommen. 

Förderung möglich bis zu 80 % der Produktionskosten, max. 200.000 Euro pro Projekt. 

 

Antragstellung und Fristen 

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Film- und Medienstiftung NRW verpflichtend. Dieses muss mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin stattfinden. Erst danach wird der Zugang zum Online-Antragsportal freigeschaltet. 

Einreichtermin: 14. November 2025 

Hier gibt es weitere Infos.