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Film und Medien Stiftung NRWNewsNewsEinreichfrist verlängert: Peer-Raben-Music-Award bei SoundTrack_Cologne 12

Einreichfrist verlängert: Peer-Raben-Music-Award bei SoundTrack_Cologne 12

Die Einreichfrist für den Peer-Raben-Music-Award ist bis zum 15. Juli 2015 verlängert worden. Bis zu diesem Datum können Beiträge für den Wettbewerb, der die beste Musik in einem Kurzfilm prämiert, eingereicht werden.

Mit dem Preis erinnert SoundTrack_Cologne an den großen deutschen Filmkomponisten Peer Raben, aus dessen Nachlass das Preisgeld gestiftet wird. Für den Peer-Raben-Music-Award, der erstmals 2009 vergeben wurde, sucht SoundTrack_Cologne die beste Musik in einem Kurzfilm. Ausgezeichnet werden Filmscores mit innovativer und dramaturgisch schlüssiger Verwendung von Musik und Ton in Beziehung zur Narration. 

Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 15. Juli 2015.

Eingereicht werden können Kurzfilme, deren Produktion nach dem 1. Januar 2014 abgeschlossen wurde oder die nach dem 1. Januar 2014 uraufgeführt wurden. Berücksichtigt werden ausschließlich Filme mit einer Höchstlänge von 15 Minuten in allen branchenüblichen Formaten. Der Film muss überwiegend mit Originalmusik ausgestattet sein.

Die Einreichung für den Peer-Raben-Music-Awardist auch über das Online-Portal reelport (www.reelport.com) möglich. Es gibt keine Beschränkungen bezogen auf Produktionsland, Genre oder Inhalt. Bei Bewerbung über reelport muss stets der Komponist des Scores angeben werden.

Die Finalisten werden im Rahmen von SoundTrack_Cologne 12 mit ihren Arbeiten (Filme, Kompositionen) der Jury und dem Publikum präsentiert. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der offiziellen Gala am 22. August 2015. Der Preis ist mit 1.500 Euro dotiert. 

Alle Wettbewerbsbedingungen sowie das Einreichformular unter www.soundtrackcologne.de