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Film- und Medienstiftung NRW beschließt Verpflichtung zur Einhaltung der Ökologischen Standards

Um auch in der Filmförderung einen Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Ziel des Klima- und Umweltschutzes zu leisten, haben die Gesellschafter der Film- und Medienstiftung NRW in ihrer zurückliegenden Versammlung beschlossen, dass die Einhaltung der Ökologischen Standards ab dem 1. Juli 2023 für die Herstellung von Filmen und Serien verpflichtend ist.

Weitere Informationen finden Sie im Servicecenter.

Beitragsbild: Werner Busch