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Film- und Medienstiftung NRW: Förderstrategie und Verlängerung Geschäftsführerin

Qualität, Sichtbarkeit und Publikumserfolg. Die Film- und Medienstiftung NRW profiliert ihre Fördergrundsätze. Geschäftsführungsvertrag Petra Müller verlängert.

Gesellschafter und Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW GmbH haben in ihrer zurückliegenden Sitzung Grundsätze für die künftige Förderung des Hauses verabschiedet. Nach einer ersten Untersuchung der Förderergebnisse 2011-2015 wurde Mitte 2017 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Gesellschafter, des Aufsichtsrates, des Filmförderungsausschusses, der Geschäftsführung und der Leitung Förderung eingesetzt und mit der Erarbeitung einer weiterentwickelten Förderstrategie beauftragt. Die jetzt beschlossenen Grundsätze sollen am 1.1.2019 in Kraft treten. Ferner haben die Gesellschafter Land NRW, WDR, ZDF und RTL mit Geschäftsführerin Petra Müller erneut eine Vertragsverlängerung um drei Jahre, bis August 2021, vereinbart.

Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Werner Schwaderlapp: „Mit der Erhöhung der Landesmittel um 2,5 Mio. Euro, der Profilierung der Förderstrategie und der Vertragsverlängerung der Geschäftsführerin hat die Film- und Medienstiftung im Jahr 2018 gleich drei wichtige Schritte getan auf dem Weg, den Film- und Medienstandort NRW weiter zu stärken. Das Land hat sein Engagement ausgebaut, die Gesellschafter haben einen strategischen Planungsprozess mit übereinstimmenden Zielsetzungen erfolgreich abgeschlossen, und das Unternehmen wird sich unter der Leitung von Petra Müller als einer in der Branche hoch respektierten, gut vernetzten und erfahrenen Förderungs- und Standortexpertin in den traditionellen wie in den innovativen Segmenten gut weiterentwickeln können.“

Die folgenden Fördergrundsätze beziehen sich auf die Arbeit des Filmförderungsausschusses, der sogenannten "P1". Die übrigen Förderungen bzw. Förderprogramme bleiben hiervon unberührt.

Grundsätze der künftigen Förderung

  • Auftrag der Film- und Medienstiftung ist die Stärkung der Film- und Medienkultur und der Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Ziel der neu formulierten Grundsätze ist es, die Qualität der geförderten Projekte, ihre künstlerische Exzellenz, ihre quantitative und qualitative Standortwirkung ebenso wie ihren marktlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu steigern.
  • Im Sinne einer kulturellen und wirtschaftlichen Erfolgsorientierung sollen geförderte Projekte klare Vorstellungen hinsichtlich ihrer künstlerisch-kreativen Umsetzung, ihres Zielpublikums sowie ihrer Auswertung und Herausbringung formulieren können. Grundsätzlich soll die Förderung zur Stärkung der NRW-Produzenten bzw. der NRW-Produktionslandschaft beitragen.
  • Qualität, Sichtbarkeit und Publikumserfolg der geförderten Projekte sollen durch eine stärkere Fokussierung der Förderung erreicht werden. Dabei zielen die Grundsätze auf einen bestmöglichen projektbezogenen Mitteleinsatz.
  • Vorrang sollen Projekte haben, die kulturelle und/oder marktliche Erfolge erwarten lassen. Als Indikatoren der Zielerreichung sollen Festivaleinladungen, Preise, Auszeichnungen und/oder Besucher­zahlen, Zuschauer, Downloads oder auch die publizistische Wahrnehmung gelten.
  • Schwerpunkt der Förderung ist der Kinofilm. Als zentrales Genre der Filmkultur soll die Förderung des anspruchsvollen fiktionalen und dokumentarischen Arthouse-Films sich auf künstlerisch herausragende Projekte ausrichten. Unter der Voraussetzung der Einreichung gut entwickelter Projekte mit erkennbaren Marktchancen soll gleichzeitig die Förderung von Publikumsfilmen verstärkt werden.
  • Die wichtige Förderung von fiktionalen und dokumentarischen TV-Produktionen soll sich weiterhin auf Projekte mit inhaltlichem und formalem „Mehrwert“ konzentrieren. Dabei soll die Förderung von High-End-Serien signifikant erhöht werden.
  • Die Förderung soll die gesamte Bandbreite und Vielfalt des Filmschaffens umfassen, internationale Koproduktionen wie auch den NRW-Film- und Mediennachwuchs zielgerichtet unter­stützen. Im Nachwuchsbereich soll sich die Förderung qualitativ fokussieren und sich auch hinsichtlich der Genres öffnen.
  • Zur Stärkung der NRW-Produzenten und im Sinne von Qualitätssteigerung und Erfolgsorientierung soll die Entwicklungsförderung ausgebaut werden und auch Experiment und Innovation ihren Platz haben. Zudem soll die bessere finanzielle Ausstattung von qualitativ und/oder marktlich erfolgversprechenden Projekten möglich sein.
  • Eine klare Zielorientierung und eine entsprechend zielgerichtete professionelle Herausbringung sollen den Auswertungserfolg filmstiftungsgeförderter Produktionen verbessern. In der Verleihförderung sollen mit Vorrang gut entwickelte, erfolgversprechende Filme unterstützt werden können.
  • Die Förderung soll zudem in der Lage sein, den fortschreitenden digitalen Wandel und die damit einher­gehenden Veränderungen in Produktion, Distribution und Rezeption flexibel zu begleiten. Hierzu gehört die Offenheit für neue Inhalte ebenso wie die gezielte Unterstützung von Projekten, die digitale Produktionstechnologien (Animation, VFX, VR etc.) einsetzen.

Ein Portraitfoto von Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW, können Sie hier downloaden

 

Beitragsbild: Petra Müller © Uwe Schaffmeister