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Film- und Medienstiftung NRW verlängert ihr Zuschuss-Programm für Entwicklungsförderung für nordrhein-westfälische Produzent:innen und Autor:innen

Die Gesellschafter der Film- und Medienstiftung NRW haben beschlossen, das während der Corona-Pandemie eingeführte NRW-spezifische Zuschuss-Programm für Entwicklungsförderung für zwei Jahre bis Ende 2023 zu verlängern. Das Programm ist mit einem Fördervolumen bis zu 1,5 Mio. Euro ausgestattet. Gefördert werden produktionsvorbereitende Maßnahmen wie Drehbucherstellung, Projektentwicklung und Produktionsvorbereitung nordrhein-westfälischer Produzent:innen und Autor:innen. Über die Zuerkennung der Mittel entscheidet der Filmförderausschuss der Film- und Medienstiftung NRW.

„Die Zuschussförderung für Entwicklung war als Corona-Hilfe für die NRW-Branche ein wichtiges Instrument“, so Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW. „In einer nach wie vor herausfordernden Zeit wollen wir unserer Branche weiterhin ‚Luft‘ für die zukunftssichernde Entwicklung von Stoffen und Projekten verschaffen.“

Im Frühjahr 2020 hatte die Film- und Medienstiftung NRW das NRW-spezifisches Programm zur Entwicklungsförderung als dritte Corona-Maßnahme neben der Soforthilfe für NRW-Kinos und dem Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer eingeführt. Inzwischen konnten über 1,2 Mio. Euro Zuschüsse an Produzent:innen und Autor:innen aus NRW für die Entwicklung neuer Projekte vergeben werden.