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German Motion Picture Fund wechselt zum BKM

Mit der am 24. Oktober in Kraft tretenden Richtlinie zum German Motion Picture Fund (GMPF) setzt die Beauftragte für Kultur- und Medien (BKM) das seit 2016 bestehende Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das in die Zuständigkeit von Kultur- und Medienstaatsministerin Monika Grütters übergegangen ist, um. Zahlreiche Serienproduktionen wurden in den vergangenen Jahren bereits über den GMPF unterstützt, darunter auch preisgekrönte deutsche Kriminalserie "Babylon Berlin“, die auch von der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt wurde. Um die Produktion international attraktiver Serien in Deutschland weiter zu fördern, stellt die Kulturstaatsministerin 2018 zehn Millionen Euro bereit.

Staatsministerin Grütters sieht in dem Wechsel des German Motion Picture Fund in den Verantwortungsbereich ihres Hauses einen „erfolgreichen ersten Schritt, um die bestehenden Förderungen besser aufeinander abzustimmen – so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Unser Ziel ist eine schlüssige Filmpolitik, in der die wirtschaftliche und kulturelle Filmförderung des Bundes in einer Hand gebündelt werden. Damit steigt die positive Wirkung sowohl des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) als auch des GMPF für den Produktionsstandort Deutschland.“

Nach der heute in Kraft tretenden GMPF-Richtlinie werden Filme und Serien gefördert, die auf Video-on-Demand-Plattformen oder im deutschen Fernsehen erstausgewertet werden. Filme, die zur Erstauswertung im Kino bestimmt sind, sind dagegen nach der DFFF-Richtlinie förderfähig. Die prozentuale Förderhöhe wird nach der neuen GMPF-Richtlinie für alle Projekte einheitlich auf 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten angehoben. Die noch in BMWi-Zuständigkeit bewilligten Vorhaben werden aus dem dortigen Haushalt ausfinanziert. Für die wirtschaftliche Filmförderung stellt die Staatsministerin für Kultur und Medien 2018 insgesamt 135 Millionen Euro zur Verfügung.

Zur Richtlinie der BKM "German Motion Picture Fund"