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Gründerstipendium.NRW: ab 1. Juli bewerben!

Die Initiative „Neue Gründerzeit NRW“ zur Förderung des Gründergeschehens erhält einen neuen Baustein: Am 1. Juli startet das Gründerstipendium.NRW. Gründerinnen und Gründer können mit monatlich 1000 Euro bis zu ein Jahr lang gefördert werden.

Das Land will ihnen so den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können. Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über die Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen.

Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Mit dem Gründerstipendium.NRW starten wir eine weitere wesentliche Maßnahme, um Nordrhein-Westfalen zu einem Land innovativer Start-ups und einer lebendigen Gründerszene zu machen. Die Landesregierung stellt dafür bis Ende 2022 26 Millionen Euro zur Verfügung. Das Gründerstipendium.NRW setzt da an, wo laut zahlreicher Studien der Schuh drückt: bei der Einkommensunsicherheit in der Anfangsphase. Mit der neuen Förderung geben wir Starthilfe für zündende Geschäftsideen in unserem Land.“

Voraussetzungen und Wege zum Gründerstipendium.NRW:

  • Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.
  • Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.
  • Die Auswahl und das Coaching der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die landesweiten Gründernetzwerke wie die STARTERCENTER NRW, die Digital Hubs und weitere Inkubatoren und Akzeleratoren.
  • Eine Bewerbung für das Gründerstipendium.NRW ist bei allen auf der Website www.gruenderstipendium.nrw verzeichneten zertifizierten Gründernetzwerken in der jeweiligen Region des Bewerbers möglich.
  • Informationen, Formulare und Ansprechpartner für Bewerber und Netzwerkpartner gibt es ab dem 1. Juli 2018 auf www.gruenderstipendium.nrw.

Die Richtlinie zum Gründerstipendium.NRW gibt es unter recht.nrw.de