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Film und Medien Stiftung NRWNewsNewsInterview mit Virve Indren von Creative Europe MEDIA – Qualität liegt im Detail

Interview mit Virve Indren von Creative Europe MEDIA – Qualität liegt im Detail

Die neuen Richtlinien für die Entwicklungsförderung werden im Herbst veröffentlicht. Der Creative Europe Desk NRW traf Virve Indren, Leiterin des Bereichs Development bei Creative Europe MEDIA in Brüssel, auf der gamescom und hat sie zu den letzten und kommenden Förderaufrufen befragt.

CED-Vivre-Indren-GruppeAnabel Pérez (CED NRW), Virve Indren (Creative Europe MEDIA) und Heike Meyer-Döring (CED NRW)© Anna Kaduk / Mediencluster NRW

Was halten Sie von der diesjährigen gamescom?
Es ist beeindruckend wie immer. Besonders wenn man sieht, wie viele Leute draußen Schlange stehen. Leider hatte ich keine Zeit, über die Messe zu gehen, da es für uns vorrangig darum ging, unsere Antragsteller zu treffen. Aber eines Tages komme ich inkognito und werde nur spielen.

Was können Sie zur letzten Förderrunde für Spielentwicklung sagen?
Mit 30 Prozent hatten wir immer noch eine hohe Rate an nicht antragsberechtigten Einreichungen. Es ist schon besser als in den Vorjahren, aber es besteht nach wie vor das Problem, dass viele Firmen die Antragvoraussetzungen nicht erfüllen oder statt narrativer Spiele andere Genres einreichen, die wir leider nicht berücksichtigen können.

Was können Sie zukünftigen Antragstellern raten?
Die Antragsteller sollten genügend detaillierte Informationen zu ihrem Projekt liefern. Natürlich handelt es sich um eine Entwicklungsförderung, aber die Firma sollte in der Lage sein, ihre Vision und ihre Strategien zu präsentieren. Man darf nicht vergessen, dass es sich um einen Wettbewerb handelt – gegen Drei von Vieren muss man sich durchsetzen, um ausgewählt zu werden.

Wann erscheint der neue Aufruf, und wird sich an den Regularien für 2017 etwas ändern?
Die neuen Richtlinien für Games werden im November veröffentlicht, mit einem Einreichschluss Anfang März 2017. Inhaltlich werden sich die Förderkriterien nicht ändern.

Wann kann man die Entwicklungsförderung für Kino, TV und digitale Plattformen erneut beantragen? Wird es dort Änderungen geben?
Der Aufruf für die Einzelprojektförderung wird im September veröffentlicht, und es wird zwei Einreichtermine geben, einen im November 2016 und einen im April 2017. In den Richtlinien haben sich die Anforderungen für das benötigte Referenzprojekt geändert. Die antragstellende Firma muss das Projekt innerhalb der letzten fünf Jahre produziert haben, und es muss innerhalb der letzten zwei Jahre international, d.h. in mindestens einem Land außerhalb des Ursprungslandes, ausgewertet worden sein. Außerdem gibt es nur noch fünf automatische Zusatzpunkte für Kinderfilme, Animationsfilme sind davon ausgenommen.

Und wie sieht es bei der Entwicklungsförderung für Projektpakete aus?
Der Aufruf für Projektpakete wird im Oktober veröffentlicht, Einreichschluss ist Anfang Februar 2017. Die Richtlinien bleiben wie gehabt, es gibt jedoch eine Neuerung: Antragsteller können zusätzlich zu den drei bis fünf Projekten Förderung für die Produktion eines Kurzfilms beantragen. Dafür gibt es bis zu 10.000 Euro, die maximal 80 Prozent des Budgets ausmachen können. Damit will man den Firmen ermöglichen, mit Nachwuchstalenten zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen. Der Antrag wird aber nach wie vor auf der Basis der eingereichten Langfilmprojekte bewertet.

Haben Sie besondere Anmerkungen zu Einreichungen aus Deutschland?
Bei den Games-Anträgen fehlen oft Informationen in Bezug auf das Outsourcing. Die Antragsteller sollten erklären, welche Aufgaben sie selbst übernehmen können und welche sie an wen auslagern, um im Bereich der Entwicklungsstrategie und der Qualität des Teams zu punkten. Dasselbe gilt für die anderen Entwicklungsförderungen: Wenn eine Firma Koproduktionspartner hat, sollte sie ihre Rolle und ihre Verantwortlichkeiten für das Projekt erklären.