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Keine Umsatzsteuer auf Filmförderdarlehen

Klarheit für die Fördernehmer dank Initiative der Filmstiftung NRW und der Staatskanzlei NRW

Durch eine Initiative der Filmstiftung NRW und der Staatskanzlei ist es gelungen, für die Produzenten geförderter Filme in Nordrhein-Westfalen steuerlich Klarheit zu erlangen.

Das Ergebnis: Förderdarlehen unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
In der Vergangenheit haben Finanzämter, wenn es um die Beteiligung von Fernseh­sendern an den geförderten Filmprojekten ging, immer wieder andere Auffassungen vertreten. Diese Unsicherheit für die Produzenten ist nun durch ein Schreiben des Finanzministeriums NRW vom 3. Januar 2007 an die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland beendet.

In dem Schreiben heißt es: "Die gewährten Filmförderdarlehen der Filmstiftung NRW sind umsatzsteuerrechtlich kein Entgelt von dritter Seite für eine Leistung (z.B. Sen­derechtseinräumung) des Filmproduzenten an den (jeweiligen) Sender. Auch wenn die Darlehensrückzahlung an Bedingungen geknüpft ist, deren Eintreten nicht von vorne­herein sicher sind, so ändert dies nichts daran, dass zivilrechtlich eine – umsatzsteuerlich unbeachtliche – Darlehensgewährung anzunehmen ist." Fazit: Filmförderdarlehen sind demnach umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. Das gilt in allen offenen Fällen.

NRW-Medienstaatssekretär Andreas Krautscheid begrüßt die Regelung: "Umsatz­steuer-Nachforderungen sind damit in allen offenen Verfahren vom Tisch. Die gute Nachricht für die Film- und Fernsehproduzenten in Nordrhein-Westfalen zeigt: Diese Landesregierung steht für eine starke und stabile Filmförderung."

Auch Michael Schmid-Ospach, Geschäftsführer der Filmstiftung NRW, zeigte sich zu­frieden über die Klarstellung: "Durch diese klare Regelung konnte die Rechtssicherheit für die Produzenten erheblich verbessert werden. Sie wissen nun genau, wie sie kalku­lieren müssen hinsichtlich der Umsatzsteuer. Außerdem unterstreicht die Regelung die besondere Bedeutung des Kulturguts Films, den die Filmstiftung NRW seit ihrer Grün­dung stärkt und fördert."

Den vollständigen Text des Schreibens des Finanzministeriums NRW finden Sie unter:
www.filmstiftung.de/Download/steuerliche_informationen.php

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Filmstiftung NRW, Tanja Güß, Tel.: 0211-930500, Fax: 0211-93050-85,