Mutige Geschichten gesucht: Gerd Ruge Stipendium geht in neue Runde
Ab dem 1. Mai heißt es wieder: Bühne frei für starke Wirklichkeit. Für das renommierte Gerd Ruge Stipendium sind Dokumentarfilmer:innen in ganz Deutschland aufgerufen, ihre nächsten Kinoprojekte einzureichen. Bis zum 1. Juni können Ideen eingereicht werden, die hinschauen, nachfragen und Geschichten erzählen, die unsere Gesellschaft bewegen. Mit insgesamt 100.000 Euro ausgestattet und bereits zum 24. Mal vergeben, zählt das Stipendium der Filmstiftung NRW zu den wichtigsten Förderungen für dokumentarisches Erzählen im Kino. Es richtet sich an Autor:innen und Regisseur:innen mit dem Mut, komplexe Realitäten sichtbar zu machen – mit journalistischer Präzision, künstlerischer Handschrift und internationalem Blick. Ganz im Sinne des Journalisten und Dokumentarfilm-Pioniers Gerd Ruge steht das Stipendium für unabhängiges Denken, weltoffene Recherche und leidenschaftliches Erzählen. Gefördert werden Projekte, die profund recherchieren, kritisch hinterfragen und neue Perspektiven eröffnen. Gerade Vorhaben, die aufgrund ihres investigativen Ansatzes, ihrer globalen Dimension oder ihrer erzählerischen Tiefe eine intensive Entwicklungsphase benötigen, finden hier den nötigen Raum zur Entfaltung. Ansprechpartnerin für das Gerd Ruge Stipendium, auch für das vorab zu führende Beratungsgespräch, ist Förderreferentin Nazgol Majlessi ().
Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt sind Autor:innen und Regisseur:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, die einen Kinodokumentarfilm entwickeln. Die Einreichungen des Dokumentarfilm-Nachwuchses erhalten besondere Aufmerksamkeit.
Was wird gefördert?
Das Stipendium ist ausschließlich auf Entwicklung und Vorbereitung von Kinoprojekten ausgerichtet. Es schafft Freiräume für die oft entscheidende erste Phase eines Projekts – dort, wo Ideen geschärft, Geschichten vertieft und Perspektiven entwickelt werden. U. a. Recherche- und Reisekosten, Rechtsberatung, Teilnahme an nationalen wie internationalen Finanzierungsforen können so finanziert werden. Die Entwicklungsstipendium ist auf 18 Monate angelegt.
Wie funktioniert‘s?
Hier findet sich die Checkliste, die inklusive einer Projektübersicht zum Vorhaben ausgefüllt an die Förderreferentin gesendet werden muss. Nach positiver Prüfung der Checkliste findet ein verpflichtendes Beratungsgespräch, mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin am 1. Juni, statt. Erst im Anschluss wird der Zugang zum Online-Antragsportal freigeschaltet. Zu spät eingehende Terminanfragen können für die Einreichung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital. Alle Unterlagen müssen vollständig bis zum Einreichtermin bei der Film- und Medienstiftung NRW vorliegen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum, unvollständige oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben einem Anschreiben an die Jury (Writer’s/Director’s Note) sind eine Projektbeschreibung, ein Sichtungslink zu einem Referenzprojekt der Regie, ein Kostenplan, Filmografie und Vita des Antragstellenden, Nachweis über den Rechteerwerb, eine Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt und ein Nachweis über den ersten Wohnsitz in Deutschland einzureichen.
Weitere Informationen sind auf der Website der Film- und Medienstiftung NRW verfügbar.