Neue Corona-Schutzverordnung erlaubt Kino-Öffnungen in NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erlaubt Kinos ab heute, 28. Mai, wieder zu öffnen. Die neue Corona-Schutzverordnung sieht ein dreistufiges Verfahren vor, wenn die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 100 liegen.
In Städten und Gemeinden der Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 100 und 50,1) dürfen Kinos für bis zu 250 Personen öffnen – sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Ab Stufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1) sind bis zu 500 Personen im Kino erlaubt, ab Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz stabil unter 35) bis zu 1.000 Personen.
Liegt die Inzidenz stabil über 100, greift die Bundesnotbremse. Dann ist der Betrieb von Kinos untersagt.
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Erste Kinos in Nordrhein-Westfalen haben bereits ihre Öffnung für Juni avisiert. Kinoverbände plädieren dafür, dass flächendeckend und bundesweit eine Öffnung zum 1. Juli erfolgt.