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Neuer Ausfallfonds für TV- und Streaming-Produktionen startet Anfang 2021

Einigung bei Corona-bedingten Ausfallkosten / Staatssekretär Liminski: TV- und Streaming-Produktionen sollen die gleiche Absicherung erhalten wie der Kinofilm

Die Staatskanzlei teilt mit:

Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen haben sich Länder, Sender und Produktionsunternehmen auf eine faire Aufteilung der pandemiebedingten Ausfallkosten von TV- und Streaming-Produktionen geeinigt. Rückwirkend zum 1. November 2020 erhalten Produktionsunternehmen für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Absicherung durch den neu geschaffenen Ausfallfonds II, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt.

„TV- und Streaming-Produktionen erfreuen sich stark wachsender Beliebtheit – nicht erst in den vergangenen Monaten. Auch deshalb sollen sie die gleiche Absicherung erhalten wie der Kinofilm. Der neue Ausfallfonds II ist eine gute Nachricht für Filmschaffende: Produktionsunternehmen erhalten nun die dringend benötigte Sicherheit für Dreharbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie. Es freut mich, dass es gelungen ist, gemeinsam mit den Sendern ein solches Programm zu entwickeln“, sagte der für Medien zuständige Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Verhandlungsführer der Länder, Nathanael Liminski. Der Staatssekretär weiter: „Nordrhein-Westfalen ist Fernsehstandort Nummer eins in Deutschland. Deshalb beteiligt sich das Land mit insgesamt 16 Millionen Euro so stark wie kein anderes Land am Ausfallfonds II. Gemeinsam mit den Sendern geben wir damit den Produzenten die notwendige Absicherung und tragen gleichzeitig dazu bei, dass die Sender auch weiterhin im gewohnten Umfang Programminhalte bei den Produktionsunternehmen beauftragen können.“

Neben den Ländern beteiligen sich auch die beauftragenden Sender und Streaming-Anbieter an den Ausfallkosten. Gemeinsam werden Länder und Sender 90 Prozent der pandemiebedingten Ausfallkosten übernehmen. Die Produktionsunternehmen sind mit einem Selbstbehalt von zehn Prozent beteiligt.

Prof. Dr. Karola Wille, MDR-Intendantin und ARD-Filmintendantin:
„ARD und ZDF begrüßen die Einrichtung des Ausfallfonds II und danken den Ländern für ihr Engagement. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben seit Beginn der Pandemie mit umfangreichen Maßnahmen und erheblichen finanziellen Mitteln ihre Auftragsproduzentinnen und -produzenten verlässlich unterstützt. Das gemeinsame Engagement von Ländern, Sendern und Produktionswirtschaft in dieser herausfordernden Zeit ist ein wichtiges Signal.“

Voraussetzung für eine Absicherung der Produktion durch den Ausfallfonds II ist eine finanzielle Beteiligung des an der Produktion beteiligten Senders. Es werden Leistungen für Produktionen gewährt, die seit dem 1. November 2020 gedreht werden. Neben Fiction-Produktionen können unter anderem auch Dokumentationen, Shows und Unterhaltungssendungen sowie Animationsprojekte abgesichert werden.

Henning Tewes, COO Programme Affairs & Multichannel sowie Co-Geschäftsleiter TVNOW, Mediengruppe RTL Deutschland: „Seit dem ‚Runden Tisch Fernsehen‘ im Mai haben Sender und Produktionsunternehmen in vertrauensvollen und intensiven Gesprächen nach Gemeinsamkeiten und Lösungen für die herausfordernden Bedingungen in unserer Branche gesucht – und diese immer wieder auch gefunden. Wir Sender haben uns dabei klar zu unserer Verantwortung bekannt. Unser besonderer Dank geht an die Vertreter der Länder für die konstruktiven Gespräche in den vergangenen Wochen, an deren Ende ein Ergebnis steht, das sich sehen lassen kann.“

Weitere Informationen zum Ausfallfonds I und II
Der von Bundesregierung initiierte Ausfallfonds I sichert ausschließlich Kinofilme und High-End-Serienproduktionen ab, nicht aber TV- und Streaming-Produktionen. Daher haben sich Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zusammengeschlossen und eigenständig den Ausfallfonds II aufgebaut.

Gemeinsam beteiligen sich diese Länder mit mehr als 43 Millionen Euro am Ausfallfonds II und sichern mit ihren finanziellen Mitteln die Produktionsunternehmen von TV- und Streaming-Produktionen aus ihrem jeweiligen Bundesland gegen erhebliche finanzielle Ausfälle ab.

Die Verwaltung und Abwicklung des Ausfallfonds II übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Länder. Eine Antragstellung ist ab dem 4. Januar 2021 möglich.

Richtlinien, FAQ’s und Antragsformular sind abrufbar unter www.ffa.de/ausfallfonds-tv.html