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NRW schnürt Hilfsprogramm für Kinos in Höhe von 15 Millionen Euro

Die Kinolandschaft in Nordrhein-Westfalen leidet – wie viele andere Branchen auch – massiv unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Besucherzahlen sind stark zurückgegangen, wichtige internationale Filmstarts werden immer weiter verschoben, wodurch die Branche mit Umsatzeinbußen in Millionenhöhe rechnen muss. Um Kinos in dieser schwierigen Lage gezielt zu unterstützen, stellt die Landesregierung 15 Millionen Euro zur Verfügung und setzt das Hilfsprogramm „Film ab NRW“ auf. Die Gelder wurden heute durch den Haushalts- und Finanzausschuss bewilligt und werden ab Januar 2021 ausgezahlt.

„Kinos transportieren Emotionen in einer ganz besonderen Atmosphäre und sind unverzichtbare kulturelle Treffpunkte in unseren Städten und Gemeinden”, so Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei und zuständiger Staatssekretär für Medien. „Mit dem Hilfsprogramm in Höhe von 15 Millionen aus dem NRW-Rettungsschirm wollen wir einen Beitrag leisten, dass die Kinos gut durch die Krise kommen und drohende Insolvenzen abgewendet werden können. Wir wollen die vielfältige Kinolandschaft in Nordrhein-Westfalen erhalten.“

Allein im ersten Halbjahr 2020 war die Besucherzahl in den insgesamt 257 nordrhein-westfälischen Kinos im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nach Angaben der Filmförderungsanstalt von über 11 Millionen Besucher auf rund 5,4 Millionen Besucher gesunken (minus 50,7 Prozent). Der Umsatz ging um über 51 Prozent zurück (von über 95 Millionen Euro auf rund 46 Millionen Euro). Durch das Hilfsprogramm „Film ab NRW“ sollen existenzbedrohende Wirtschaftslagen, die durch diese Entwicklung entstehen, weitestgehend abgewendet werden. Daher können sämtliche Kinos, vom kleinen Filmkunstkino mit einem Saal bis hin zum großen Kinocenter, Finanzhilfen beantragen.

Im Frühjahr erhielten bereits alle Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis NRW 2019 der Film- und Medienstiftung NRW ausgezeichnet wurden, durch die Film- und Medienstiftung NRW eine nachträgliche Aufstockung der Prämien um 5.000 Euro. Der Start des Hilfsprogramms „Film ab NRW“ wird zum 1. Januar 2021 erfolgen. Weitere Rahmenbedingungen zur Antragstellung und Förderhöhe werden derzeit erarbeitet und zeitnah veröffentlicht.

Pressemitteilung der Staatskanzlei NRW