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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland und Drehbuchautor:innen mit erstem Wohnsitz in NRW.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Voraussetzung ist die Vorlage eines Treatments und einer ausgearbeiteten Dialogszene.
  • Die Förderhöhe soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten.
  • Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.

Wie funktioniert‘s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
  • Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

 

Ansprechpartner

Meike Savarin
Referentin
TV/Serien/Animation
Tel. 0211-930 50-47