Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland und Drehbuchautor:innen mit erstem Wohnsitz in NRW.
Was sind die Förderbedingungen?
Voraussetzung ist die Vorlage eines Treatments und einer ausgearbeiteten Dialogszene.
Die Förderhöhe soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten.
Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.
Wie funktioniert‘s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.