Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Betreiber:innen von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen.
- Unterstützt werden Kinos in NRW, die den deutschen und den europäischen Film angemessen berücksichtigen.
Was sind die Förderbedingungen? Wie funktioniert’s?
Umbau und Neubau
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss und/oder Darlehen bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
- Innovative Marketingmaßnahmen für Kinos: Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge können laufend eingereicht werden.
- Die Förderentscheidungen trifft der Filmförderungsausschuss, der i.d.R. fünfmal jährlich tagt.
Herausragende Filmprogramme/Kinoprogrammpreis
- Für herausragende Filmprogramme können Prämien von bis zu 20.000 Euro vergeben werden.
- Für den Kinoprogrammpreis gibt es einen Einreichtermin im Jahr.
- Die Auswahl der Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis prämiert werden, trifft eine eigens zusammengesetzte Jury einmal im Jahr.
Filmpräsentationen
- Für besondere Filmpräsentationen und -reihen können Zuschüsse vergeben werden.
- Für die Filmpräsentationen können laufend Anträge eingereicht werden.
- Die Förderentscheidungen für Filmpräsentationen trifft die Geschäftsführung.
Einreichung
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit Ihrem/Ihrer Referenten/Referentin.
- Vor Antragstellung sollte ein Beratungsgespräch erfolgen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.