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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Betreiber:innen von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen.
  • Unterstützt werden Kinos in NRW, die den deutschen und den europäischen Film angemessen berücksichtigen.

Was sind die Förderbedingungen? Wie funktioniert’s?

Umbau und Neubau

  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss und/oder Darlehen bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Innovative Marketingmaßnahmen für Kinos: Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Anträge können laufend eingereicht werden.
  • Die Förderentscheidungen trifft der Filmförderungsausschuss, der i.d.R. fünfmal jährlich tagt.

Herausragende Filmprogramme/Kinoprogrammpreis

  • Für herausragende Filmprogramme können Prämien von bis zu 20.000 Euro vergeben werden.
  • Für den Kinoprogrammpreis gibt es einen Einreichtermin im Jahr.
  • Die Auswahl der Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis prämiert werden, trifft eine eigens zusammengesetzte Jury einmal im Jahr.

Filmpräsentationen

  • Für besondere Filmpräsentationen und -reihen können Zuschüsse vergeben werden.
  • Für die Filmpräsentationen können laufend Anträge eingereicht werden.
  • Die Förderentscheidungen für Filmpräsentationen trifft die Geschäftsführung.

Einreichung

  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Vor Antragstellung sollte ein Beratungsgespräch erfolgen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Britta Lengowski
Referentin
Verleih/Vertrieb/Kino
Tel. 0211-930 50-13