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Film und Medien Stiftung NRWFörderungGames / Interaktive InhalteFörderprogramm Digitale Spiele / Interaktive Inhalte

Die Film- und Medienstiftung NRW fördert die Entwicklung und Produktion von Computer- und Videospielen und interaktiven Inhalten aus den Bereichen VR/AR, Web und Mobile.

Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln und produzieren und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder bei Antragstellung glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben werden.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Die Förderung von Konzeptentwicklungen erfolgt als Zuschuss. Die Fördersumme kann bis zu 80 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 20.000 Euro.
  • Die Förderung einer Prototypentwicklung erfolgt als Zuschuss. Die Fördersumme kann bis zu 80 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 100.000 Euro.
  • Die Herstellungsförderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Die Fördersumme kann bis zu 50 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 500.000 Euro.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
  • Es gibt zwei bis drei Fördersitzungen im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden von einem Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung getroffen.
  • Entschieden wird auf der Grundlage der Förderleitlinie Digitale Spiele und interaktive Inhalte und eines Kriterienkatalogs vgl. Anlage zu den Leitlinien.

Womit kann ich die Förderung kombinieren?

  • Mittel aus dieser Förderung können mit Mitteln aus anderen Förderungen kumuliert werden.
  • Soweit nach deutschem oder europäischem Recht Höchstgrenzen für die Kumulierung von staatlichen Fördermitteln festgelegt sind, sind diese auch für die Förderung nach diesen Leitlinien zu beachten.
  • Weitere Fördermittel dürfen nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden.
  • Zur Kombinierbarkeit mit der Förderung zur Computerspieleentwicklung des Bundes hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein FAQ eingerichtet.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Till Hardy
Leitung Standortentwicklung/New Media
Tel. 0211-930 50-42
André Weiß
Referent Neue Medien
Tel. 0211-930 50-64