Die Film- und Medienstiftung NRW fördert die Entwicklung und Produktion von Computer- und Videospielen und interaktiven Inhalten aus den Bereichen VR/AR, Web und Mobile.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln und produzieren und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder bei Antragstellung glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben werden.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Förderung von Konzeptentwicklungen erfolgt als Zuschuss. Die Fördersumme kann bis zu 80 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 20.000 Euro.
- Die Förderung einer Prototypentwicklung erfolgt als Zuschuss. Die Fördersumme kann bis zu 80 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 100.000 Euro.
- Die Herstellungsförderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Die Fördersumme kann bis zu 50 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 500.000 Euro.
Wie funktioniert’s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
- Es gibt zwei bis drei Fördersitzungen im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden von einem Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung getroffen.
- Entschieden wird auf der Grundlage der Förderleitlinie Digitale Spiele und interaktive Inhalte und eines Kriterienkatalogs vgl. Anlage zu den Leitlinien.
Womit kann ich die Förderung kombinieren?
- Mittel aus dieser Förderung können mit Mitteln aus anderen Förderungen kumuliert werden.
- Soweit nach deutschem oder europäischem Recht Höchstgrenzen für die Kumulierung von staatlichen Fördermitteln festgelegt sind, sind diese auch für die Förderung nach diesen Leitlinien zu beachten.
- Weitere Fördermittel dürfen nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden.
- Zur Kombinierbarkeit mit der Förderung zur Computerspieleentwicklung des Bundes hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein FAQ eingerichtet.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.