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Film und Medien Stiftung NRWFörderungFernsehfilm / SerienProduktion innovativer serieller Formate  

Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz in NRW. Weitere kreative Beteiligung sowie die Realisierung sollen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sein.
  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen.
  • Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Gefördert wird die Produktion innovativer serieller fiktiver und dokumentarischer Formate für die non-lineare Auswertung.
  • Die Gesamtlaufzeit soll mind. 60 Min. mit i.d.R. min. 6 Folgen á max. 30 Min. betragen.
  • Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen.
  • Gefördert werden max. 30 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, bei internationalen Koproduktionen 30 % der anerkannten deutschen Gesamtherstellungskosten, maximal 300.000 Euro.
  • Mindestens 150 % der Fördersumme soll in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
  • Mindestens 5 % Eigenmittel müssen eingesetzt werden.
  • Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Ansprechpartner

Meike Savarin
Referentin
TV/Serien/Animation
Tel. 0211-930 50-47