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Film und Medien Stiftung NRWFörderungFernsehfilm / SerienProduktion innovativer serieller Formate  

Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz in NRW. Weitere kreative Beteiligung sowie die Realisierung sollen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sein.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Gefördert wird die Produktion innovativer serieller fiktiver und dokumentarischer Formate für die non-lineare Auswertung.
  • Die Gesamtlaufzeit soll mind. 60 Min. mit i.d.R. min. 6 Folgen á max. 30 Min. betragen.
  • Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen.
  • Gefördert werden max. 30 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, bei internationalen Koproduktionen 30 % der anerkannten deutschen Gesamtherstellungskosten, maximal 300.000 Euro.
  • Mindestens 150 % der Fördersumme soll in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
  • Mindestens 5 % Eigenmittel müssen eingesetzt werden.
  • Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Ansprechpartner

Meike Savarin
Referentin
TV/Serien/Animation
Tel. 0211-930 50-47