Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz in NRW. Weitere kreative Beteiligung sowie die Realisierung sollen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sein.
Antragsberechtigt sind Produzent:innen.
Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Was sind die Förderbedingungen?
Gefördert wird die Produktion innovativer serieller fiktiver und dokumentarischer Formate für die non-lineare Auswertung.
Die Gesamtlaufzeit soll mind. 60 Min. mit i.d.R. min. 6 Folgen á max. 30 Min. betragen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen.
Gefördert werden max. 30 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, bei internationalen Koproduktionen 30 % der anerkannten deutschen Gesamtherstellungskosten, maximal 300.000 Euro.
Mindestens 150 % der Fördersumme soll in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
Mindestens 5 % Eigenmittel müssen eingesetzt werden.
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.
Wie funktioniert’s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.