Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz in NRW. Weitere kreative Beteiligung sowie die Realisierung sollen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sein.
Was sind die Förderbedingungen?
- Gefördert wird die Produktion innovativer serieller fiktiver und dokumentarischer Formate für die non-lineare Auswertung.
- Die Gesamtlaufzeit soll mind. 60 Min. mit i.d.R. min. 6 Folgen á max. 30 Min. betragen.
- Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen.
- Gefördert werden max. 30 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, bei internationalen Koproduktionen 30 % der anerkannten deutschen Gesamtherstellungskosten, maximal 300.000 Euro.
- Mindestens 150 % der Fördersumme soll in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
- Mindestens 5 % Eigenmittel müssen eingesetzt werden.
Wie funktioniert’s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.