Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz in NRW. Weitere kreative Beteiligung sowie die Realisierung sollen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sein.
Was sind die Förderbedingungen?
Gefördert wird die Produktion innovativer serieller fiktiver und dokumentarischer Formate für die non-lineare Auswertung.
Die Gesamtlaufzeit soll mind. 60 Min. mit i.d.R. min. 6 Folgen á max. 30 Min. betragen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen.
Gefördert werden max. 30 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, bei internationalen Koproduktionen 30 % der anerkannten deutschen Gesamtherstellungskosten, maximal 300.000 Euro.
Mindestens 150 % der Fördersumme soll in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
Mindestens 5 % Eigenmittel müssen eingesetzt werden.
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.
Wie funktioniert’s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.