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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen.
  • Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Mindestens das 1,5-fache der Fördersumme muss in NRW verwendet werden.
  • Die Fördersumme darf bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
  • Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
  • Rückflüsse aus den Erlösen des Films an die Film- und Medienstiftung NRW können für ein neues Filmprojekt verwendet werden.
  • Für Low Budget-Filme gelten abweichende Regelungen.
  • Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Isabel Krolla
Referentin
Kino/Förderanträge
Tel. 0211-930 50-35
Martina Horbach
Referentin
Kino/Förderverträge
Tel. 0211-930 50-25
Roman Roitman
Referent
Low Budget/Dokumentarfilme
(Elternzeit)
Tel. 0211-930 50-77