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Film und Medien Stiftung NRW
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Förderung
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Produktion
Produktion
Wer
kann einreichen?
Antragsberechtigt sind Produzent:innen.
Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Was
sind die Förderbedingungen?
Mindestens das 1,5-fache der Fördersumme muss in NRW verwendet werden.
Die Fördersumme darf bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
Rückflüsse aus den Erlösen des Films an die Film- und Medienstiftung NRW können für ein neues Filmprojekt verwendet werden.
Für Low Budget-Filme gelten abweichende Regelungen.
Wie
funktioniert’s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
Die Förderentscheidungen werden vom
Filmförderungsausschuss
getroffen.
Servicecenter
Hier
finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.
Ansprechpartner
Isabel Krolla
Referentin
Kino/Förderanträge
Tel. 0211-930 50-35
E-Mail senden
Martina Horbach
Referentin
Kino/Förderverträge
Tel. 0211-930 50-25
E-Mail senden
Meike Savarin
Förderreferentin
TV/Serien
Tel. 0211-930 50-47
E-Mail senden
Roman Roitman
Referent
Low Budget/Dokumentarfilme
Tel. +49-211-930 50-77
E-Mail senden