Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Was sind die Förderbedingungen?
Mindestens das 1,5-fache der Fördersumme muss in NRW verwendet werden.
Die Fördersumme darf bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
Rückflüsse aus den Erlösen des Films an die Film- und Medienstiftung NRW können für ein neues Filmprojekt verwendet werden.
Für Low Budget-Filme gelten abweichende Regelungen.
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.
Wie funktioniert’s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.