Die Förderentscheidungen der Film- und Medienstiftung werden von ausgewiesenen Expert:innen getroffen.
- Filmförderungsausschuss: Dieser setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die von den Gesellschaftern – WDR, Land NRW, RTL und ZDF – für jeweils drei Jahre entsandt werden. Diese Jury tagt in der Regel fünf Mal im Jahr.
- Abschlussfilmjury: Diese entscheidet in der Regel in zwei Fördersitzungen pro Jahr. Die Jurymitglieder werden von der Film- und Medienstiftung NRW und dem Filmbüro NW entsandt.
- Hörspiel – Beraterstab: Dieser entscheidet unter dem Vorsitz der Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW, Petra Müller, und tagt dreimal im Jahr.
- Vereinfachte Förderung – Jury: Für diese wechselt die Jurybesetzung jede Sitzung. Das Filmbüro NW e.V. benennt die drei Mitglieder der Jury. Es sind Branchenangehörige aus verschiedenen Disziplinen. Für Produktionsförderung werden in der Regel drei Sitzungen pro Jahr angesetzt, für Verleih / Vertrieb sind es zwei Sitzungen.
- Weitere Jurys: Darüber hinaus tagen verschiedene weitere Jurys zu Stipendien und Preisen. Die Jurybesetzungen wechseln regelmäßig. Informationen zu den jeweils aktuellen Zusammensetzungen der Jurys können den jeweiligen Fördermeldungen entnommen werden.