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Film und Medien Stiftung NRWVertrauensanwalt

Vertrauensanwalt

Die Film- und Medienstiftung NRW steht für eine gewissenhafte, durchgehende und transparente Umsetzung ihrer Compliance-Vorschriften. Hierzu hat die Film- und Medienstiftung NRW einen Vertrauensanwalt eingesetzt, der als unabhängiger und externer Ansprechpartner Mitarbeitern, Jurymitgliedern und allen Außenstehenden zur Verfügung steht. Bei (potenziellen) Compliance-Verstößen kann der Vertrauensanwalt anonym informiert werden. Dieser widmet sich dann der Prüfung und effizienten Verfolgung der gemeldeten Sachverhalte. Durch seine externe Stellung bietet der Vertrauensanwalt ein hohes Maß an Neutralität und Unabhängigkeit, verbunden mit besonderer Sachkunde und Vertraulichkeit. Kosten oder andere Nachteile entstehen für Hinweisgeber nicht. Die Möglichkeit, den Compliance Officer der Film- und Medienstiftung NRW zu informieren, besteht weiterhin und unabhängig von der Rolle des Vertrauensanwaltes.

Der Vertrauensanwalt der Film- und Medienstiftung NRW ist für alle (potenziellen) Rechtsverstöße zuständig, dazu gehören zum Beispiel:

  • Verstöße im Zusammenhang mit einem Interessenskonflikt,
  • Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung,
  • Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz (z. B. Drogen-/Alkoholkonsum am Arbeitsplatz),
  • Kartellrechtsverstöße und Verstöße gegen den fairen Wettbewerb,
  • Verstöße gegen Datenschutzvorgaben,
  • Fehlverhalten von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen oder
  • Verstöße gegen sonstige strafrechtliche Vorschriften jeder Art.

Vertrauensanwälte der Film- und Medienstiftung NRW sind Herr Dr. Lars Mesenbrink und Frau Marianna Karapetyan, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Heinrich-Heine-Allee 12, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211 36787 325, E-Mail: /

Compliance Officer der Film- und Medienstiftung NRW ist Frau Dr. Eike Krumsiek, Kaistrasse 14, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211 93050 38, E-Mail: