Vertrauensanwalt
Die Film- und Medienstiftung NRW steht für eine gewissenhafte, durchgehende und transparente Umsetzung ihrer Compliance-Vorschriften. Hierzu hat die Film- und Medienstiftung NRW einen Vertrauensanwalt eingesetzt, der als unabhängiger und externer Ansprechpartner Mitarbeitern, Jurymitgliedern und allen Außenstehenden zur Verfügung steht. Bei (potenziellen) Compliance-Verstößen kann der Vertrauensanwalt anonym informiert werden. Dieser widmet sich dann der Prüfung und effizienten Verfolgung der gemeldeten Sachverhalte. Durch seine externe Stellung bietet der Vertrauensanwalt ein hohes Maß an Neutralität und Unabhängigkeit, verbunden mit besonderer Sachkunde und Vertraulichkeit. Kosten oder andere Nachteile entstehen für Hinweisgeber nicht. Die Möglichkeit, den Compliance Officer der Film- und Medienstiftung NRW zu informieren, besteht weiterhin und unabhängig von der Rolle des Vertrauensanwaltes.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Beschäftigten vor Benachteiligungen im Arbeitsleben, insbesondere aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Diskriminierungen, Belästigungen oder Mobbing sind nicht zulässig und werden vom Unternehmen nicht geduldet. Gemäß § 13 AGG haben Mitarbeitende das Recht, sich bei einer zuständigen Beschwerdestelle zu melden, wenn sie sich benachteiligt fühlen oder einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot beobachten. Die Film- und Medienstiftung NRW hat hierfür eine AGG-Beschwerdestelle bei unserem Vertrauensanwalt eingerichtet. Die Meldung wird vertraulich und unparteiisch geprüft, und es entstehen keine Nachteile durch die Beschwerde. Außerdem ist § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) zu beachten: Wenn Mitarbeitende eine Entschädigung nach § 15 AGG geltend machen möchten, müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Geltendmachung des Anspruchs Klage erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist eine gerichtliche Durchsetzung nicht mehr möglich.
Unser Ziel ist ein respektvolles, diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.
Der Vertrauensanwalt der Film- und Medienstiftung NRW ist für alle (potenziellen) Rechtsverstöße zuständig, dazu gehören zum Beispiel:
Vertrauensanwälte der Film- und Medienstiftung NRW sind Herr Dr. Lars Mesenbrink und Frau Marianna Urban, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Heinrich-Heine-Allee 12, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211 36787 325, E-Mail: /
Compliance Officer der Film- und Medienstiftung NRW ist Frau Dr. Eike Krumsiek , Deichmannhaus, Bahnhofsvorplatz 1,50667 Köln, Tel.: 0211 93050 38, E-Mail: