Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Komponist:innen und Produzent:innen, die ihren Wohnsitz in NRW haben, deren Projekte in NRW realisiert werden oder deren Projekte im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Was wird gefördert und was sind die Förderbedingungen?
- Arbeitsstipendium – aussagekräftiges Exposé, Text-, bzw. Dialogauszug und Lebenslauf
- Produktionsförderung – fertiges Manuskript oder Partitur, Kalkulation und Lebenslauf
- Neben innovativen Ansätzen auditiver Kunst können auch Kommunikationshilfen und Publikationshilfen beantragt werden. – Förderbedingung ist im Einzelfall zu klären.
Wie funktioniert’s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidung liegt bei der Geschäftsführung, die Empfehlung erfolgt durch einen Beraterstab.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.
Kongresse und Preise
Der Deutsche Kinderhörspielpreis wird von ARD und Film- und Medienstiftung NRW in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal jährlich ausgeschrieben. Bewerbungszeitraum ist jedes Jahr von Mai bis August (bitte auf entsprechende Pressemitteilung achten). Die Unterlagen dazu finden Sie in unserem Servicecenter.