+++ WIR SIND UMGEZOGEN! +++
Ab sofort: Deichmannhaus, Bahnhofsvorplatz 1, 50667 Köln

Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen.
  • Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Mindestens das 1,5-fache der Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
  • Die Fördersumme kann in der Regel bis zu 30 % der Kosten betragen.
  • Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
  • Rückflüsse aus den Erlösen des Films an die Film- und Medienstiftung NRW können für ein neues Filmprojekt verwendet werden.
  • Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
  • Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Meike Savarin
Referentin
TV/Serien/Animation
Tel. 0211-930 50-47