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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen.
  • Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Mindestens das 1,5-fache der Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
  • Die Fördersumme kann in der Regel bis zu 30 % der Kosten betragen.
  • Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.
  • Rückflüsse aus den Erlösen des Films an die Film- und Medienstiftung NRW können für ein neues Filmprojekt verwendet werden.
  • Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Meike Savarin
Referentin
TV/Serien/Animation
Tel. 0211-930 50-47