Mit der Verabschiedung des NRW-Landeshaushalts für 2023 hat die Landesregierung der Film- und Medienstiftung NRW zusätzliche Mittel i.H.v. € 500.000 für die Förderung von Serious Games und Gamification-Projekten zur Verfügung gestellt.
Unter Serious Games versteht man digitale Spiele, die nicht primär Unterhaltungszwecken dienen. Die Games sollen im spielerischen Setting ein konkretes Ziel verfolgen. Diese Ziele können sein: Wissensvermittlung, Städteplanung, Katastrophenschutz, Verhaltensänderung, Gesundheitsförderung oder die Steigerung der Aufmerksamkeit für gesellschaftlich relevante Themen wie z.B. Geschichte, Diversity, Politik, Klimaschutz, Religion, IT-Sicherheit, Zivilcourage.
Zudem soll mit dieser Förderung auch der zielführende Einsatz von Gamification sowie den Technologietransfer aus der Computer- und Videospielindustrie in andere Bereiche von Wirtschaft, Industrie oder Gesellschaft unterstützt werden.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und gewerbetreibende Personen, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder bei Antragstellung glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben werden.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Förderung von Konzeptentwicklungen erfolgt als Zuschuss. Die Fördersumme kann bis zu 80 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 20.000 Euro.
- Die Förderung einer Prototypentwicklung erfolgt als Zuschuss. Die Fördersumme kann bis zu 80 % der Produktionskosten betragen, maximal jedoch 100.000 Euro.
Wie funktioniert’s?
- Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Beratungsgespräch.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen für die Förderung Digitaler Spiele und interaktiver Inhalte.
- Es gibt zwei Fördersitzungen im Jahr. Die Einreichtermine werden auf der Website der Film- und Medienstiftung NRW bekannt gegeben.
- Die Förderentscheidungen werden von einem Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung getroffen.
- Entschieden wird auf der Grundlage der Förderleitlinie Digitale Spiele und interaktive Inhalte und eines Kriterienkatalogs vgl. Anlage zu den Leitlinien und das Servicecenter auf der Website der Film- und Medienstiftung NRW.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine, die vollständigen Unterlagen und Leitlinien.