Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Autor:innen und Regisseur:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, insbesondere aus NRW.
Was sind die Förderbedingungen?
- Das mit einer Gesamtsumme von bis zu 100.000 Euro dotierte Stipendium ermöglicht Dokumentarfilmer:innen die Entwicklung von qualitativ hochwertigen Dokumentarfilmen.
- Voraussetzung ist u. a. die Vorlage eines Treatments und eines Kostenplans.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Wie funktioniert’s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit Ihrem/Ihrer Referenten/Referentin.
- Es gibt einen Ausschreibungstermin im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden von einer Jury unter Beteiligung der Geschäftsführerin getroffen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.
Gerd Ruge Stipendium 2023