Das Gerd Ruge Stipendium ist eine bundesweit ausgeschriebene Entwicklungsförderung für junge Dokumentarfilmer:innen, die Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, journalistischer Präzision und internationaler Perspektive entwickeln. Im Unterschied zu regulären Filmförderinstrumenten richtet sich das Stipendium besonders an dokumentarische Stoffe, deren intensiver Rechercheaufwand, investigativer Charakter oder Auslandsbezug eine unabhängige, vertiefte Entwicklungsphase erfordern. Das Stipendium versteht sich als ideelle und finanzielle Unterstützung im Sinne des Journalisten und Dokumentarfilm-Pioniers Gerd Ruge und trägt maßgeblich zur Qualität und Vielfalt des Kinodokumentarfilms in Deutschland bei.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Autor:innen und Regisseur:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, die Dokumentarfilmprojekte für das Kino entwickeln.
- Student:innen und Produktionsfirmen sind beim Stipendium von der Förderung ausgeschlossen.
- Für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.
- Einreichungen des Dokumentarfilm-Nachwuchses erhalten besondere Aufmerksamkeit.
Was sind die Förderbedingungen?
- Das Gerd Ruge Stipendium ist ausschließlich für die Entwicklung und Vorbereitung von Kinoprojekten vorgesehen. Das Stipendium kann für Vorbereitungskosten wie Honorare für die Erstellung der Drehvorlage, Recherchekosten, Reisekosten, Rechtsberatungskosten oder Packaging-Kosten (wie die Erstellung des Trailers und Pitching Materials), sowie Teilnahmen an nationalen und internationalen Finanzierungsforen verwendet werden.
- Das Gerd Ruge Stipendium wird einmal jährlich ausgeschrieben. Die Entscheidungen werden jeweils durch eine mehrköpfige Jury unter Beteiligung des Geschäftsführers getroffen.
- Das Stipendium wird als Zuschuss mit einer Gesamtsumme von bis zu € 100.000,- ausgeschrieben und als Pauschalsummen vergeben. Der Durchführungszeitraum der Maßnahme beträgt 18 Monate.
- Projekte, für die das Gerd Ruge Stipendium beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film – und Medienstiftung NRW beantragt werden. Projekte, die bereits in einer anderen Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht wurden, qualifizieren sich nicht für das Gerd Ruge Stipendium.
Wie funktioniert‘s?
- Hier finden Sie die Checkliste, die inklusive einer Projektübersicht zum Vorhaben ausgefüllt an die zuständige Förderreferentin gesendet werden muss. Nach positiver Prüfung der Checkliste, findet ein verpflichtendes Beratungsgespräch, mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin statt. Nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal per Code freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Die Anträge sind vollständig bis zum dem auf der Homepage veröffentlichten Einreichtermin bei der Film- und Medienstiftung NRW GmbH einzureichen.
- Es können ausschließlich Anträge berücksichtigt werden, die am Tag des Einreichtermins in digitaler Form, vorliegen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Anschreiben an die Jury (Writer’s/Producer´s Note)
- Projektbeschreibung (inkl. 10–15-seitiges Treatment, visuelles Konzept, Plan der Maßnahme)
- Sichtungslink zu einem Referenzprojekt
- Kostenplan (respektive Budget)
- Filmografie und Vita des Antragsstellers
- Nachweis über den Rechteerwerb
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
- Nachweis über den 1. Wohnsitz in Deutschland
Servicecenter
- Hier finden Sie alle Informationen als Merkblatt zum Download und
- Hier finden Sie die Checkliste, die inklusive einer Projektübersicht zum Vorhaben ausgefüllt an die zuständige Förderreferentin gesendet werden muss