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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Autor:innen und Regisseur:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, insbesondere aus NRW.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Das mit einer Gesamtsumme von bis zu 100.000 Euro dotierte Stipendium ermöglicht Dokumentarfilmer:innen die Entwicklung von qualitativ hochwertigen Dokumentarfilmen.
  • Voraussetzung ist u. a. die Vorlage eines Treatments und eines Kostenplans.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit Ihrem/Ihrer Referenten/Referentin.
  • Es gibt einen Ausschreibungstermin im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden von einer Jury unter Beteiligung der Geschäftsführerin getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Gerd Ruge Stipendium 2023

Ansprechpartner

Susanna Felgener
Referentin
Drehbuch/Projektentwicklung/Vorbereitung
Tel. 0211-930 50-27