Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 100.000 Euro.
- Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
- Voraussetzung ist die Vorlage des Drehbuchs und der Kalkulation.
Wie funktionierts?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.
Bis Ende 2023 und in einer Höhe von 1,5 Mio. Euro erfolgen die Entwicklungsförderungen für nordrhein-westfälische Produzent:innen und Autor:innen als Zuschuss.
Mehr Informationen: NRW-spezifisches Programm für Entwicklungsförderung