Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 100.000 Euro.
- Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.
- Voraussetzung ist die Vorlage des Drehbuchs und der Kalkulation.
Wie funktionierts?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
- Es gibt vier Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.