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Film und Medien Stiftung NRWFörderungKinofilmVereinfachte Förderung

Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Filmemacher:innen, Verleiher:innen und Programmveranstalter:innen, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
  • In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Produktionsförderanträge von außerhalb NRWs gefördert werden. Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei Low-Budget-Projekten aller Genres: Kurzfilme, Dokumentarfilme, Spielfilme, Experimentalfilme und Animationsfilme
  • Es kann jeweils Drehbuchförderung, Projektvorbereitungsförderung, Produktionsförderung, Postproduktionsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung beantragt werden.
  • Es werden Projekte gefördert, die nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen müssen.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Im Fall, dass ein Projektantrag nicht ausgewählt wird, können sich die Antragsteller:innen in einem Anhörungstermin mit dem Fördergremium über die Gründe der Entscheidung informieren.
  • Ein Projekt kann maximal zwei Mal zur Förderung vorgelegt werden.
  • Für Produktionsförderung tagen drei Mal jährlich, für Verleih- und Vertriebsförderung zwei Mal jährlich unabhängige Fördergremien, die auf Vorschlag des Filmbüro NW e.V. mit Fachleuten aus der Branche jedes Mal neu zusammengesetzt werden.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Sabrina Schneider
Referentin
Low Budget/Nachwuchs
Tel. 0211-930 50-76
Britta Lengowski
Referentin
Verleih/Vertrieb/Kino
Tel. 0211-930 50-13
Roman Roitman
Referent
Low Budget/Dokumentarfilme
Tel. +49-211-930 50-77