Antragsberechtigt sind Produzent:innen, Regisseur:innen und Verleiher:innen, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Produktionsförderanträge von außerhalb NRWs gefördert werden. Bei internationalen Projekten ist ein nordrhein-westfälischer Koproduzent erforderlich.
In den Förderbereichen Kurzfilm und Postproduktion sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt.
Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für sie gibt es eine gesonderte Möglichkeit, Förderung für ihr Abschlussfilmprojekt zu beantragen.
Was sind die Förderbedingungen?
Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei Low-Budget-Projekten aller Genres: Kurzfilme, Dokumentarfilme, Spielfilme, Experimentalfilme und Animationsfilme.
Es kann jeweils Drehbuchförderung, Projektvorbereitungsförderung, Produktionsförderung, Postproduktionsförderung sowie – Verleih- und Vertriebsförderung beantragt werden.
Einreichungen von internationalen Koproduktionen sind ausschließlich für die Produktion von Langfilmen möglich. Sowohl für Spiel- als auch für Dokumentarfilm.
Es werden Projekte gefördert, die nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen müssen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen sind verpflichtend einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Kurz- und Experimentalfilme sowie Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000,- Euro.
Wie funktioniert’s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
Im Fall, dass ein Projektantrag nicht ausgewählt wird, können sich die Antragsteller:innen in einem Anhörungstermin mit dem Fördergremium über die Gründe der Entscheidung informieren.
Ein Projekt kann maximal zwei Mal zur Förderung vorgelegt werden.
Für Produktionsförderung tagen drei Mal jährlich, für Verleih- und Vertriebsförderung zwei Mal jährlich unabhängige Fördergremien, die auf Vorschlag des Filmbüro NW e.V. mit Fachleuten aus der Branche jedes Mal neu zusammengesetzt werden.
Servicecenter
Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.