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Film und Medien Stiftung NRWFörderungKinofilmVereinfachte Förderung

Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen, Regisseur:innen und Verleiher:innen, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
  • In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Produktionsförderanträge von außerhalb NRWs gefördert werden. Bei internationalen Projekten ist ein nordrhein-westfälischer Koproduzent erforderlich.
  • In den Förderbereichen Kurzfilm und Postproduktion sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt.
  • Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für sie gibt es eine gesonderte Möglichkeit, Förderung für ihr Abschlussfilmprojekt zu beantragen.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei Low-Budget-Projekten aller Genres: Kurzfilme, Dokumentarfilme, Spielfilme, Experimentalfilme und Animationsfilme.
  • Es kann jeweils Drehbuchförderung, Projektvorbereitungsförderung, Produktionsförderung, Postproduktionsförderung sowie – Verleih- und Vertriebsförderung beantragt werden.
  • Einreichungen von internationalen Koproduktionen sind ausschließlich für die Produktion von Langfilmen möglich. Sowohl für Spiel- als auch für Dokumentarfilm.
  • Es werden Projekte gefördert, die nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen müssen.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen sind verpflichtend einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Kurz- und Experimentalfilme sowie Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000,- Euro.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
  • Im Fall, dass ein Projektantrag nicht ausgewählt wird, können sich die Antragsteller:innen in einem Anhörungstermin mit dem Fördergremium über die Gründe der Entscheidung informieren.
  • Ein Projekt kann maximal zwei Mal zur Förderung vorgelegt werden.
  • Für Produktionsförderung tagen drei Mal jährlich, für Verleih- und Vertriebsförderung zwei Mal jährlich unabhängige Fördergremien, die auf Vorschlag des Filmbüro NW e.V. mit Fachleuten aus der Branche jedes Mal neu zusammengesetzt werden.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Sabrina Schneider
Referentin
Low Budget/Nachwuchs
Tel. 0211-930 50-76
Britta Lengowski
Referentin
Verleih/Vertrieb/Kino
Tel. 0211-930 50-13
Roman Roitman
Referent
Low Budget/Dokumentarfilme
Tel. 0211-930 50-77