Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Filmemacher:innen, Verleiher:innen und Programmveranstalter:innen, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Produktionsförderanträge von außerhalb NRWs gefördert werden. Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Was sind die Förderbedingungen?
Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei Low-Budget-Projekten aller Genres: Kurzfilme, Dokumentarfilme, Spielfilme, Experimentalfilme und Animationsfilme
Es kann jeweils Drehbuchförderung, Projektvorbereitungsförderung, Produktionsförderung, Postproduktionsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung beantragt werden.
Es werden Projekte gefördert, die nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen müssen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Wie funktioniert’s?
Vor der Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
Im Fall, dass ein Projektantrag nicht ausgewählt wird, können sich die Antragsteller:innen in einem Anhörungstermin mit dem Fördergremium über die Gründe der Entscheidung informieren.
Ein Projekt kann maximal zwei Mal zur Förderung vorgelegt werden.
Für Produktionsförderung tagen drei Mal jährlich, für Verleih- und Vertriebsförderung zwei Mal jährlich unabhängige Fördergremien, die auf Vorschlag des Filmbüro NW e.V. mit Fachleuten aus der Branche jedes Mal neu zusammengesetzt werden.
Servicecenter
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