Antragsberechtigt sind Student:innen der NRW-Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind, mit ihrem Abschlussfilmprojekt.
Was sind die Förderbedingungen?
Die Fördersumme beträgt i. d. R. bis zu 20.000 Euro, maximal jedoch bis zu 80 % der Kosten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen sind verpflichtend einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Kurz- und Experimentalfilme sowie Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000,- Euro.
Wie funktioniert‘s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
Die Förderentscheidungen werden von einer Jury getroffen.
In der Regel sind zwei Einreichtermine im Jahr vorgesehen.
Servicecenter
Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.