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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Student:innen der NRW-Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind, mit ihrem Abschlussfilmprojekt.

 Was sind die Förderbedingungen?

  • Die Fördersumme beträgt i. d. R. bis zu 20.000 Euro, maximal jedoch bis zu 80 % der Kosten.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen sind verpflichtend einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Kurz- und Experimentalfilme sowie Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000,- Euro.

 Wie funktioniert‘s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
  • Die Förderentscheidungen werden von einer Jury getroffen.
  • In der Regel sind zwei Einreichtermine im Jahr vorgesehen.

 Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Sabrina Schneider
Referentin
Low Budget/Nachwuchs
Tel. 0211-930 50-76
Roman Roitman
Referent
Low Budget/Dokumentarfilme
Tel. 0211-930 50-77