Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
Was sind die Förderbedingungen?
Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 75.000 Euro.
Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.
Voraussetzung ist die Vorlage einer ersten Drehbuchfassung und einer Kalkulation.
Wie funktioniert‘s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.