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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland und Drehbuchautor:innen mit erstem Wohnsitz in NRW.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Voraussetzung ist die Vorlage eines Treatments und einer ausgearbeiteten Dialogszene.
  • Die Förderhöhe soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.

Wie funktioniert‘s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Bis Ende 2023 und in einer Höhe von 1,5 Mio. Euro erfolgen die Entwicklungsförderungen für nordrhein-westfälische Produzent:innen und Autor:innen als Zuschuss.
Mehr Informationen: NRW-spezifisches Programm für Entwicklungsförderung

Ansprechpartner

Susanna Felgener
Referentin Drehbuch/
Projektentwicklung/
Vorbereitung
Tel. 0211-930 50-27