Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland und Drehbuchautor:innen mit erstem Wohnsitz in NRW.
Was sind die Förderbedingungen?
- Voraussetzung ist die Vorlage eines Treatments und einer ausgearbeiteten Dialogszene.
- Die Förderhöhe soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
Wie funktioniert‘s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.
Bis Ende 2023 und in einer Höhe von 1,5 Mio. Euro erfolgen die Entwicklungsförderungen für nordrhein-westfälische Produzent:innen und Autor:innen als Zuschuss.
Mehr Informationen: NRW-spezifisches Programm für Entwicklungsförderung