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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland und Drehbuchautor:innen mit erstem Wohnsitz in NRW.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Voraussetzung ist die Vorlage eines Treatments und einer ausgearbeiteten Dialogszene.
  • Die Förderhöhe soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten.
  • Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.

Wie funktioniert‘s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Susanna Felgener
Referentin
Drehbuch/Projektentwicklung/Vorbereitung
Tel. 0211-930 50-27