Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland und Drehbuchautor:innen mit erstem Wohnsitz in NRW.
Was sind die Förderbedingungen?
- Voraussetzung ist die Vorlage eines Treatments und einer ausgearbeiteten Dialogszene.
- Die Förderhöhe soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten.
- Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.
Wie funktioniert‘s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.
- Es gibt vier Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.