Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen.
Was sind die Förderbedingungen?
Gefördert werden können Filme, die in NRW produktionsgefördert wurden, im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Nordrhein-Westfalens sind, einen besonderen Beitrag zur Entwicklung europäischer Filmkultur leisten, Kinder- und Jugendfilme.
Die Fördersumme darf in der Regel bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
Mindestens die Fördersumme muss in NRW verwendet werden – wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Wie funktioniert’s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der:m Referent:in.