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Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Gefördert werden können Filme, die in NRW produktionsgefördert wurden, im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Nordrhein-Westfalens sind, einen besonderen Beitrag zur Entwicklung europäischer Filmkultur leisten, Kinder- und Jugendfilme.
  • Die Fördersumme darf in der Regel bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
  • Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
  • Mindestens die Fördersumme muss in NRW verwendet werden – wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.

Wie funktioniert’s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
  • Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
  • Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Britta Lengowski
Referentin
Verleih/Vertrieb/Kino
Tel. 0211-930 50-13