Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen.
Was sind die Förderbedingungen?
Gefördert werden können Filme, die in NRW produktionsgefördert wurden, im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Nordrhein-Westfalens sind, einen besonderen Beitrag zur Entwicklung europäischer Filmkultur leisten, Kinder- und Jugendfilme.
Die Fördersumme darf in der Regel bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
Mindestens die Fördersumme muss in NRW verwendet werden – wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Wie funktioniert’s?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.