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Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 ab sofort wieder möglich

Ab sofort können Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbständige wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Das Antragsverfahren erfolgt mit zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen nach wie vor ausschließlich digital unter www.soforthilfe-corona.nrw.de. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird wiederaufgenommen.

Das verbesserte Antragsverfahren stellt durch einen Abgleich mit den Finanzbehörden in Zweifelsfällen sicher, dass die Kontoverbindungen dem Antragsteller zugeordnet werden können. IBAN-Nummern, die dem Finanzamt nicht bekannt sind, werden nicht akzeptiert.

Nachdem Betrugsversuche durch abgefischte Daten bekannt geworden waren, hatte die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlungen und Antragstellung gestoppt. Zahlreiche Betrugsseiten konnte in der Zwischenzeit abgeschaltet werden. Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausschließlich die offiziellen Webseiten der Landesregierung mit den Endungen .nrw oder nrw.de zu nutzen.