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Die Filmstiftung NRW startet neues Förderprogramm für Abschlussfilme

Die Film- und Medienstiftung NRW startet ein neues Programm zur Förderung von Abschlussfilmen an NRW-Filmhochschulen. Das mit einer Pilotphase bis einschließlich 2015 ausgerichtete Programm ist mit jährlich 400.000 Euro Landesmittel ausgestattet.

Über die Anträge entscheidet eine eigens einberufene Jury an vier Fördersitzungen pro Jahr. So soll die Förderung der Abschlussfilme schneller und fle­xibler werden und die Zusammenarbeit mit den Filmhochschulen vor Ort intensiviert werden. Die Jurymitglieder werden von der Film- und Medien­stiftung NRW und dem Filmbüro NW entsandt. Erster Einreichtermin ist der 15.3.2014.

Die Fördersumme der Abschlussfilmförderung beträgt in der Regel bis zu 20.000 Euro, maximal bis zu 80% der Gesamtherstellungskosten. Dem Förderantrag muss ein Empfehlungsschreiben des betreuenden Professors beiliegen und vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Ansprechpartner für das Förderprogramm Abschlussfilme in der Film- und Medienstiftung NRW sind: Anna Fantl () und Sven Ilgner ().

Das Merkblatt mit allen Informationen sowie das Antragsformular sind ab sofort unter http://www.filmstiftung.de/foerderung/film-fernsehen/abschlussfilmfoerderung abrufbar.

Zur Neuordnung der Nachwuchsförderung in der Film- und Medienstiftung NRW:

Das neue Abschlussfilmprogramm ist ein weiterer Schritt der Ende 2012 gemeinsam mit dem Land NRW sowie dem Filmbüro NW begonnenen Neuordnung der Nachwuchsförderung in der Film- und Medienstiftung NRW. Ziel der Neuordnung ist die Schaffung eines stärker differenzierten und nachvoll­ziehbaren Förderangebotes  verbunden mit der Abschaffung von Doppelstrukturen. Das bisher bestehende Gesamtbudget für Nachwuchsarbeiten ist davon nicht berührt.

Während die Hochschulabschlussfilme jetzt in einem eigenen Gremium entschieden werden, können Nachwuchsprojekte und Debuts weiterhin dem Hauptgremium der Filmstiftung sowie dem vom Film­büro besetzten Low-Budget-Gremium vorgelegt werden. Im Zusammenhang der Neuordnung war die Nachwuchsfilmförderung (P3) bereits im vergangenen Jahr ausgelaufen.