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FFG ist verfassungsgemäß

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat die Verfassungsbeschwerde von UCI zurückgewiesen und das Filmförderungsgesetz für verfassungsgemäß erklärt. Insbesondere sah das Gericht durch das vom Bund erlassene Gesetz keinen unerlaubten Eingriff in die Kulturhoheit der Länder. So sei die Förderung ausreichend wirtschaftlich geprägt, auch die Notifizierung bei der EU als Kulturförderung stehe dem nicht entgegen.

Quelle: www.mediabiz.de
Bild: © 2014 BVerfG