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Paketförderung für Stoffentwicklung in 2. Runde

Einreichungen für NRW-Produzenten ab April wieder möglich

Die Paketförderung für Stoffentwicklung geht bei der Filmstiftung NRW in die 2. Runde: Ab dem nächsten Einreichtermin (15. April) können Produzenten aus Nordrhein-Westfalen ihre Paket-Anträge mit 3-5 Projekten wieder zur Förderung einreichen.

Ende 2006 stimmte der Aufsichtsrat der Absicht der Filmstiftung zu, die neue Förderart, ergänzend zu den bisherigen Förderungen einzurichten. Zielsetzung war dabei, vermehrt erfolgversprechende Projekte zu entwickeln und so das Produktionsvolumen in NRW qualitativ und quantitativ zu vergrößern. Auch sollen die NRW-Produzenten gestärkt werden, die damit in der schwierigen Entwicklungsphase unterstützt werden. Schwerpunktmäßig soll die Förderung in der dramaturgischen Weiterentwicklung eines vorliegenden Drehbuchs, der inhaltlichen Überarbeitung sowie zusätzlicher Recherchearbeiten und der Suche nach einem geeigneten Regisseur eingesetzt werden. Entwickelt wurde die Paketförderung in Absprache mit dem Produzentenverband NRW, dem diese Ergänzung in der produktionsvorbereitenden Förderung ein wichtiges Anliegen war.

Michael Schmid-Ospach, Geschäftsführer der Filmstiftung NRW: "Die Resonanz auf unser neues Förderinstrument war erheblich; obwohl es vielleicht noch zu früh ist, Bilanz zu ziehen: Auch wenn die Pakete noch nicht abgeschlossen sind und sich die meisten Projekte noch im Entwicklungsstadium befinden, ist die Zahl der realisierten Projekte besonders groß und übersteigt unsere Erwartungen."

Im Rahmen der ersten Runde wurden insgesamt 13 Paketförderungen vergeben; daraus sind bisher schon elf Projekte in Produktion bzw. wurden bereits realisiert.

Weitere Informationen zur Stoffentwicklungsförderung:
· Überblick
· Förderbeispiele
· Förderantrag
· Ansprechpartner

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Filmstiftung NRW, Tanja Güß
Tel.: 0211-930500, Fax: 0211, 9305085,